Der digitale Nachlass umfasst weit mehr, als die meisten Menschen zunächst vermuten: E-Mail-Konten, Cloud-Speicher voller Fotos, Social-Media-Profile, Streaming-Abos, Online-Banking-Zugänge. Ohne klare Regelung stehen Angehörige nach einem Todesfall oft vor verschlossenen digitalen Türen — und wissen nicht einmal, wie viele es überhaupt gibt.
Was rechtlich mit digitalen Konten passiert
In Deutschland gehört der digitale Nachlass grundsätzlich zum Erbe — Erben treten rechtlich in die Position des Verstorbenen ein, auch bei Online-Konten. Das Problem liegt selten im Recht, sondern in der Praxis: Ohne bekannte Zugangsdaten oder eine Vollmacht müssen Erben oft mühsame Verfahren mit den jeweiligen Anbietern durchlaufen, teilweise über Monate, um Zugriff zu erhalten oder Konten löschen zu lassen.
Was sich vorab regeln lässt
Ein paar konkrete Schritte erleichtern Angehörigen die Situation erheblich:
- Eine Übersicht aller Konten — welche Dienste genutzt werden, idealerweise ohne die Passwörter selbst offenzulegen (die gehören in einen Passwort-Manager, nicht in eine Liste in der Schublade).
- Eine digitale Vollmacht oder ein Vermerk im Testament, der regelt, wer nach dem Tod Zugriff auf welche Konten erhalten soll.
- Klare Anweisungen, was mit einzelnen Diensten geschehen soll — löschen, in ein Gedenkprofil umwandeln (bei manchen sozialen Netzwerken möglich), oder archivieren.
Fotos und Erinnerungen als eigener Fall
Ein besonderer Fall innerhalb des digitalen Nachlasses sind Fotos und persönliche Erinnerungen — verteilt auf Cloud-Speicher, verschiedene Geräte, manchmal Jahrzehnte alte Backups. Anders als ein Bankkonto oder ein Streaming-Abo geht es hier nicht um Löschen oder Kündigen, sondern um Bewahren.
Genau dafür lässt sich frühzeitig ein eigener, klar abgegrenzter Ort schaffen — unabhängig vom übrigen digitalen Nachlass. Eine digitale Gedenkstätte wie Bleibmal sammelt gezielt das, was erhalten bleiben soll: ausgewählte Fotos, Geschichten, eine Stimme. Getrennt von E-Mail-Konten und Cloud-Speichern, mit einer klaren Übergaberegelung an eine vorher festgelegte Vertrauensperson.
Häufige Fragen
Muss ich für den digitalen Nachlass einen Notar einschalten?
Nicht zwingend — ein formloser, aber eindeutiger Vermerk (idealerweise im Testament oder einer separaten Vollmacht) reicht meist aus. Bei größerem Vermögen oder komplexeren Situationen kann rechtliche Beratung sinnvoll sein.
Sollte ich Passwörter direkt aufschreiben und hinterlegen?
Besser nicht direkt in einer Liste — ein Passwort-Manager mit einem einzigen, sicher hinterlegten Master-Passwort ist die gängige, sicherere Lösung.
Was passiert mit einer Gedenkseite wie Bleibmal, wenn ich sterbe?
Eine vorher von Ihnen festgelegte Vertrauensperson kann nach Ihrem Tod eine Übergabe anfragen — nach manueller Prüfung durch uns erhält sie Zugriff, um die Seite zu übernehmen und mit der Familie zu teilen.
Mehr zur digitalen Vorsorge speziell für Erinnerungen finden Sie hier.
