Stand: August 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des digitalen Gedenkportals Bleibmal, erreichbar unter www.bleibmal.de, sowie der damit verbundenen digitalen Dienste.
Anbieter ist:
Florian Böhme
Einzelunternehmen (WOAR! Ohne Angst & Reue)
Auf dem Garten 8
56288 Roth
E-Mail: buero@bleibmal.de
– nachfolgend „Bleibmal“ –
(2) Bleibmal ermöglicht Nutzern insbesondere, digitale Gedenkseiten für verstorbene Personen anzulegen, Erinnerungen zu bewahren und ausgewählten oder öffentlichen Personenkreisen zugänglich zu machen. Je nach gebuchtem Leistungsumfang können insbesondere Fotos, Texte, Geschichten, Audio- und Videodateien sowie Kondolenzbeiträge gespeichert und dargestellt werden.
(3) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Bleibmal und seinen Nutzern über die Nutzung der angebotenen Dienste.
(4) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind Verbraucher gemäß § 13 BGB. Unternehmer sind Unternehmer gemäß § 14 BGB.
(5) Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern Bleibmal ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
(1) Bleibmal stellt eine digitale Plattform zur Erstellung, Verwaltung und Bereitstellung von Gedenkseiten für verstorbene Personen zur Verfügung.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung des jeweils gewählten Angebots.
Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören:
(3) Bleibmal schuldet die Bereitstellung der vereinbarten digitalen Funktionen, nicht jedoch die dauerhafte Bewahrung bestimmter Erinnerungsstücke außerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit.
(4) Bleibmal übernimmt keine Garantie dafür, dass eine Gedenkseite von bestimmten Suchmaschinen, sozialen Netzwerken oder anderen externen Diensten gefunden, dargestellt oder dauerhaft verlinkt wird.
(1) Für die Erstellung und Verwaltung einer Gedenkseite ist ein Nutzerkonto erforderlich.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen.
(3) Der Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung kommt zustande, wenn der Nutzer den Bestellprozess abschließt und Bleibmal die Bestellung bestätigt, sofern im Bestellprozess nichts Abweichendes angegeben ist.
(4) Vor Abgabe einer kostenpflichtigen Bestellung werden dem Nutzer insbesondere der Preis, der wesentliche Leistungsumfang und die Vertragslaufzeit angezeigt.
(5) Der Nutzer kann Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung mithilfe der im Bestellprozess vorgesehenen Funktionen korrigieren.
(6) Bleibmal stellt dem Nutzer nach Vertragsschluss eine Bestätigung des Vertragsschlusses sowie die für den Vertrag maßgeblichen Vertragsbestimmungen in speicherbarer Form zur Verfügung, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
(1) Gedenkseiten dürfen ausschließlich für tatsächlich verstorbene Personen erstellt werden.
(2) Der Nutzer, der eine Gedenkseite erstellt, erklärt, dass er zur Erstellung und Verwaltung der Gedenkseite berechtigt ist und dass durch deren Erstellung keine Rechte des Verstorbenen, seiner Angehörigen oder sonstiger Dritter verletzt werden.
(3) Eine Berechtigung kann sich insbesondere aus der persönlichen oder familiären Beziehung zum Verstorbenen, einer Erbenstellung, einer entsprechenden Bevollmächtigung oder einer sonstigen rechtlich anerkennenswerten Beziehung ergeben.
(4) Bleibmal ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die familiäre Beziehung, Erbenstellung oder sonstige Berechtigung eines Nutzers vor Freischaltung einer Gedenkseite zu überprüfen.
(5) Bleibmal kann jedoch bei konkreten Zweifeln oder Beanstandungen geeignete Nachweise verlangen, soweit dies zur Prüfung der Berechtigung oder einer möglichen Rechtsverletzung erforderlich und angemessen ist.
(6) Das Erstellen von Gedenkseiten für lebende Personen ist untersagt.
(7) Ebenso untersagt sind Gedenkseiten, durch die wahrheitswidrig der Eindruck erweckt wird, sie seien von bestimmten Angehörigen, Erben oder sonstigen Personen autorisiert oder unterstützt worden.
(1) Für jede Gedenkseite wird grundsätzlich ein Nutzer als verantwortlicher Gedenkseiten-Verwalter geführt.
(2) Der Gedenkseiten-Verwalter kann im Rahmen der von Bleibmal angebotenen Funktionen insbesondere:
(3) Der Gedenkseiten-Verwalter kann anderen Personen die Möglichkeit einräumen, Inhalte beizutragen. Art und Umfang der jeweiligen Berechtigungen ergeben sich aus den technischen Funktionen von Bleibmal.
(4) Die Einräumung von Mitwirkungsrechten entbindet die jeweils beitragende Person nicht von ihrer Verantwortung für die von ihr eingestellten Inhalte.
(5) Bleibmal kann Verfahren zur Übertragung der Verwaltung einer Gedenkseite auf einen anderen Nutzer anbieten.
(1) Nutzer sind für die von ihnen eingestellten oder bereitgestellten Inhalte selbst verantwortlich.
(2) Nutzer dürfen nur Inhalte hochladen, speichern, veröffentlichen oder anderweitig über Bleibmal bereitstellen, wenn sie über die hierfür erforderlichen Rechte und Einwilligungen verfügen.
Dies gilt insbesondere für:
(3) Der Nutzer bestätigt mit dem Einstellen eines Inhalts, dass dessen Nutzung im Rahmen der gewählten Bleibmal-Funktionen keine Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Bildnisrechte, Datenschutzrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt.
(4) Der Besitz eines Fotos, Videos oder sonstigen Werkstücks bedeutet nicht notwendigerweise, dass der Nutzer auch über die zur digitalen Nutzung erforderlichen Rechte verfügt.
(5) Nutzer sind insbesondere verpflichtet, Rechte erkennbarer lebender Personen auf Fotos und Videos sowie Rechte lebender Personen zu berücksichtigen, über die in Geschichten, Erinnerungen oder sonstigen Beiträgen Informationen veröffentlicht werden.
(1) Bei der Verwendung von Bildnissen verstorbener Personen hat der Nutzer die hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
(2) Der Nutzer ist insbesondere dafür verantwortlich, dass erforderliche Einwilligungen von Angehörigen oder sonstigen Berechtigten vorliegen, soweit solche Einwilligungen gesetzlich erforderlich sind.
(3) Dies gilt insbesondere für eine öffentliche Darstellung von Bildnissen außerhalb eines zugangsbeschränkten Bereichs.
(4) Bleibmal kann die öffentliche Darstellung einzelner Bildnisse oder einer Gedenkseite vorübergehend einschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass erforderliche Rechte oder Einwilligungen fehlen.
(1) Die Rechte an den vom Nutzer eingestellten Inhalten verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.
(2) Soweit dies zur Bereitstellung der vom Nutzer gewünschten Bleibmal-Funktionen erforderlich ist, räumt der Nutzer Bleibmal an den von ihm eingestellten urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützten Inhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes und grundsätzlich auf die Dauer der Bereitstellung des jeweiligen Inhalts beschränktes Nutzungsrecht ein.
(3) Die Rechtseinräumung umfasst ausschließlich die für den Betrieb und die Bereitstellung des Bleibmal-Dienstes erforderlichen Nutzungen. Hierzu gehören insbesondere:
(4) Soweit der Nutzer einen Inhalt ausdrücklich öffentlich freigibt, umfasst die Rechtseinräumung auch dessen öffentliche Zugänglichmachung im hierfür vorgesehenen Umfang.
(5) Bleibmal erwirbt durch diese Bestimmung kein Eigentum und grundsätzlich keine ausschließlichen Rechte an den Nutzerinhalten.
(6) Bleibmal ist nicht berechtigt, Nutzerinhalte unabhängig vom Bleibmal-Dienst zu Werbezwecken zu verkaufen oder kommerziell an Dritte zu lizenzieren, sofern der Nutzer dem nicht gesondert zugestimmt hat.
(7) Soweit Bleibmal technische Dienstleister zur Erbringung des Dienstes einsetzt, darf Bleibmal diesen die technisch erforderlichen Nutzungsbefugnisse im notwendigen Umfang einräumen.
(8) Die Rechtseinräumung endet grundsätzlich mit endgültiger Löschung des betreffenden Inhalts aus den produktiven Systemen von Bleibmal. Technisch notwendige Sicherungskopien können bis zum Ablauf üblicher Backup-Zyklen fortbestehen.
(1) Bleibmal kann unterschiedliche Sichtbarkeitsstufen für Gedenkinhalte anbieten.
(2) Inhalte, die als zugangsbeschränkt gekennzeichnet sind, werden nur Personen zugänglich gemacht, die über die jeweils erforderliche Zugangsberechtigung verfügen.
(3) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, PINs, Zugangslinks und sonstige Zugangsinformationen nur solchen Personen zur Verfügung zu stellen, denen er Zugang gewähren möchte.
(4) Ein technischer Zugangsschutz kann nicht gewährleisten, dass berechtigte Empfänger Inhalte nicht ihrerseits speichern, fotografieren, weiterleiten oder anderweitig verbreiten.
(5) Soweit der Nutzer Inhalte ausdrücklich als öffentlich sichtbar freigibt, können diese von einem unbestimmten Personenkreis abgerufen werden.
(6) Bleibmal weist den Nutzer vor einer öffentlichen Freigabe in angemessener Weise auf die erhöhte Sichtbarkeit hin.
(1) Bleibmal kann Funktionen anbieten, über die eingeladene Personen oder Besucher Erinnerungen, Kondolenzen, Fotos oder andere Beiträge einreichen können.
(2) Die Person, die einen solchen Beitrag einstellt, ist für dessen Inhalt und Rechtmäßigkeit verantwortlich.
(3) Der Gedenkseiten-Verwalter kann im Rahmen der verfügbaren Funktionen Beiträge freigeben, ausblenden oder löschen.
(4) Bleibmal behält sich unabhängig davon die in diesen AGB geregelten Moderations- und Sperrbefugnisse vor.
Über Bleibmal dürfen insbesondere keine Inhalte eingestellt oder verbreitet werden, die
(1) Personen und Einrichtungen können Bleibmal Inhalte melden, die sie für rechtswidrig halten.
(2) Bleibmal stellt hierfür ein elektronisches Meldeverfahren zur Verfügung.
(3) Eine Meldung sollte insbesondere enthalten:
(4) Bleibmal prüft hinreichend konkrete Meldungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und kann hierzu weitere Informationen anfordern.
(5) Bleibmal kann beanstandete Inhalte während der Prüfung vorübergehend in ihrer Sichtbarkeit einschränken, sofern dies unter Berücksichtigung der betroffenen Interessen angemessen erscheint.
(1) Bleibmal ist berechtigt, Inhalte zu sperren oder zu entfernen, wenn
(2) Soweit dies rechtlich erforderlich und nach den Umständen möglich ist, informiert Bleibmal den betroffenen Nutzer über die Maßnahme und deren wesentlichen Grund.
(3) Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann Bleibmal die Nutzung einzelner Funktionen einschränken oder das betreffende Nutzerkonto sperren, soweit dies verhältnismäßig ist.
(1) Bleibmal kann nicht gewährleisten, dass zwischen Angehörigen, Erben oder sonstigen Personen Einigkeit über die Erstellung oder Ausgestaltung einer Gedenkseite besteht.
(2) Wird eine Gedenkseite oder ein einzelner Inhalt von einer Person beanstandet, die nachvollziehbar eigene Rechte oder Rechte des Verstorbenen geltend macht, kann Bleibmal den Sachverhalt prüfen und vom Gedenkseiten-Verwalter eine Stellungnahme oder geeignete Nachweise verlangen.
(3) Während einer solchen Prüfung kann Bleibmal insbesondere öffentliche Inhalte vorübergehend ausblenden oder andere angemessene Sicherungsmaßnahmen treffen.
(4) Bleibmal ist nicht verpflichtet, private erbrechtliche, familienrechtliche oder sonstige Streitigkeiten zwischen mehreren Beteiligten abschließend zu entscheiden.
(5) Können Beteiligte ihre Berechtigung nicht hinreichend klären und besteht ein erhebliches rechtliches Risiko, kann Bleibmal die betroffene Gedenkseite oder einzelne Inhalte bis zu einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärung einschränken.
(1) Bleibmal kann optionale Funktionen anbieten, bei denen Nutzerinhalte mithilfe automatisierter oder KI-gestützter Verfahren verarbeitet werden, beispielsweise zur Erstellung eines animierten Porträts.
(2) Solche Funktionen werden nur auf ausdrückliche Veranlassung des Nutzers ausgeführt.
(3) Der Nutzer bestätigt bei Nutzung einer solchen Funktion, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt, den jeweiligen Inhalt für den angegebenen Zweck verarbeiten und technisch bearbeiten zu lassen.
(4) Soweit für die jeweilige Funktion externe technische Dienstleister eingesetzt werden, informiert Bleibmal hierüber entsprechend den gesetzlichen Anforderungen.
(5) KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte können technisch bedingte Abweichungen vom Ausgangsmaterial enthalten.
(6) Bleibmal gewährleistet nicht, dass KI-generierte Darstellungen den Verstorbenen in jeder Hinsicht naturgetreu wiedergeben.
(7) Funktionen, die synthetische Aussagen, Stimmen oder interaktive Simulationen eines Verstorbenen erzeugen, sind nicht automatisch von den Bestimmungen dieses Paragraphen erfasst und können zusätzlichen Nutzungsbedingungen oder Einwilligungen unterliegen.
(1) Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung auf Bleibmal angegebenen Preise.
(2) Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit Umsatzsteuer anfällt.
(3) Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden dem Nutzer im Bestellprozess angezeigt.
(4) Die Zahlung erfolgt über die jeweils angebotenen Zahlungsdienstleister.
(5) Bleibmal ist berechtigt, kostenpflichtige Leistungen erst nach erfolgreicher Zahlung freizuschalten, soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist.
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem vom Nutzer gebuchten Angebot.
(2) Bei einem Angebot mit einer festen Laufzeit von beispielsweise zehn Jahren beginnt die Laufzeit mit dem im Bestellprozess oder der Vertragsbestätigung angegebenen Zeitpunkt.
(3) Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit nicht automatisch im Sinne einer Löschung der Gedenkseite. Bleibmal sperrt nach Ablauf der Laufzeit den Zugriff auf die Gedenkseite; die gespeicherten Inhalte bleiben zunächst erhalten. Eine Verlängerung um eine weitere Laufzeit ist durch einen gesonderten, erneut kostenpflichtigen Vertragsschluss möglich. Eine automatische Verlängerung mit automatischer Abbuchung erfolgt nicht.
(4) Bleibmal informiert den Gedenkseiten-Verwalter vor Ablauf einer längerfristigen Gedenkseite in angemessener Weise über bestehende Verlängerungs-, Export- oder Löschmöglichkeiten, soweit aktuelle Kontaktdaten vorliegen.
(1) Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit kann Bleibmal die Gedenkseite deaktivieren und den Zugriff auf deren Inhalte einschränken.
(2) Die gespeicherten Inhalte werden nach Vertragsablauf zunächst für einen Zeitraum von 6 Monaten zur möglichen Verlängerung oder zum Export vorgehalten.
(3) Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Verlängerung oder sonstige Vereinbarung über die weitere Bereitstellung, ist Bleibmal berechtigt, die Inhalte endgültig zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(4) Bleibmal kann den Nutzer vor der endgültigen Löschung per E-Mail informieren. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, seine hinterlegten Kontaktdaten aktuell zu halten.
(5) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere hinsichtlich Vertrags- und Zahlungsdaten, bleiben unberührt.
(1) Nutzer können einzelne Inhalte im Rahmen der bereitgestellten Funktionen löschen.
(2) Der Gedenkseiten-Verwalter kann die Löschung der gesamten Gedenkseite verlangen, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen.
(3) Gelöschte Inhalte werden aus den produktiven Systemen entfernt. Sie können aus technischen Gründen noch für einen begrenzten Zeitraum in Sicherungskopien vorhanden sein und werden dort im Rahmen der regulären Backup-Zyklen überschrieben oder gelöscht.
(4) Bleibmal kann bestimmte Vertrags-, Zahlungs- oder Nachweisdaten auch nach Löschung einer Gedenkseite speichern, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
(1) Soweit Bleibmal eine Exportfunktion anbietet, kann der Gedenkseiten-Verwalter die von ihm verwalteten Inhalte in den jeweils angebotenen Formaten exportieren.
(2) Der Nutzer bleibt dafür verantwortlich, dass er zur Entgegennahme und weiteren Verwendung der exportierten Inhalte berechtigt ist.
(3) Bleibmal kann bestimmte technische Metadaten, Systeminformationen oder Daten, an denen Rechte Dritter entgegenstehen, vom Export ausnehmen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
(1) Bleibmal bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit seiner Dienste.
(2) Eine ununterbrochene Verfügbarkeit kann insbesondere aufgrund erforderlicher Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischer Störungen, höherer Gewalt oder Störungen bei externen Infrastruktur- und Kommunikationsanbietern nicht garantiert werden.
(3) Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bei einer nicht vertragsgemäßen Bereitstellung digitaler Leistungen bleiben unberührt.
(1) Bleibmal darf den Dienst technisch weiterentwickeln und Funktionen verändern, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit, Sicherheit, Anpassung an technische Entwicklungen oder aufgrund gesetzlicher Anforderungen erforderlich ist.
(2) Änderungen, die die Nutzungsmöglichkeiten des Nutzers nicht nur unerheblich beeinträchtigen, erfolgen nur unter Beachtung der hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.
(3) Zwingende Verbraucherrechte, insbesondere die gesetzlichen Regelungen über digitale Produkte und digitale Dienstleistungen, bleiben unberührt.
(1) Sollte Bleibmal beabsichtigen, den Dienst dauerhaft einzustellen, wird Bleibmal betroffene Nutzer innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Einstellung informieren, soweit dies tatsächlich und rechtlich möglich ist.
(2) Bleibmal wird sich in diesem Fall bemühen, dem Gedenkseiten-Verwalter eine angemessene Möglichkeit zum Export seiner Gedenkinhalte einzuräumen.
(3) Rechte des Nutzers auf Rückzahlung bereits geleisteter Entgelte für künftig nicht mehr erbrachte Leistungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Einstellung oder Einschränkung aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher, sicherheitstechnischer oder vergleichbarer Gründe bleibt unberührt.
(1) Bleibmal haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Bleibmal, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bleibmal haftet ferner unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Bleibmal nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung dabei auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern, insbesondere Rechte im Zusammenhang mit digitalen Produkten und Dienstleistungen, bleiben unberührt.
(5) Bleibmal haftet nicht für die Rechtmäßigkeit von Nutzerinhalten, soweit eine Haftung nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften besteht.
(1) Verletzt ein Nutzer schuldhaft Rechte Dritter durch von ihm eingestellte Inhalte oder eine sonstige vertragswidrige Nutzung von Bleibmal, stellt er Bleibmal von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(2) Die Freistellung umfasst die angemessenen und erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung im gesetzlich zulässigen Umfang.
(3) Bleibmal wird den Nutzer über entsprechende Ansprüche Dritter informieren und ihm, soweit angemessen, Gelegenheit zur Mitwirkung bei der Rechtsverteidigung geben.
(4) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Bestimmung nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(1) Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Bleibmal ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
(2) Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB, soweit darin lediglich gesetzliche Informationspflichten erfüllt werden.
(3) Nutzer sind dafür verantwortlich, bei der Einstellung von Informationen über lebende Personen die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Anforderungen zu beachten.
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht oder das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Voraussetzungen erloschen ist.
(2) Bleibmal informiert Verbraucher gesondert über das Bestehen, die Voraussetzungen, Fristen und Folgen des Widerrufsrechts.
(3) Die Widerrufsbelehrung und das gesetzlich vorgesehene Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher in der Widerrufsbelehrung gesondert zur Verfügung gestellt.
(4) Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stellt Bleibmal eine elektronische Widerrufsfunktion auf der Online-Benutzeroberfläche zur Verfügung.
(5) Soweit der Nutzer verlangt, dass Bleibmal vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Leistung beginnt, werden hierfür die gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt.
(1) Die Möglichkeiten zur ordentlichen Kündigung richten sich nach dem gebuchten Tarif und den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Ein wichtiger Grund für Bleibmal kann insbesondere vorliegen, wenn ein Nutzer
(4) Bleibmal berücksichtigt bei Maßnahmen gegen Verbraucher die gesetzlichen Anforderungen an Verhältnismäßigkeit und vorherige Information.
(1) Für den Vertrag gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.
(2) Soweit bei langfristigen Vertragsverhältnissen eine Änderung dieser AGB erforderlich wird, kann Bleibmal Änderungen nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen vornehmen.
(3) Bleibmal informiert betroffene Nutzer über wesentliche Änderungen in angemessener Weise.
(4) Zwingende gesetzliche Rechte des Nutzers bleiben unberührt.
Bleibmal ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Bleibmal.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026